Christopher Köbel ist vom Landgericht Gießen für die Sprachen Französisch und Englisch „allgemein ermächtigt“, sogenannte „bestätigte Übersetzungen“ (oft auch „beglaubigte Übersetzungen“ genannt) auszuführen.

Durch die Aufbringung der Bestätigungsformel mit Stempel und Unterschrift bestätigt der Übersetzer die „Vollständigkeit und Richtigkeit“ der Übersetzung. Sie wird daraufhin von allen europäischen Gerichten und Behörden als rechtsverbindlich anerkannt.

Die Mehrzahl der bestätigten Übersetzungen fertigen wir für Privatkunden an:

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden
  • Einbürgerungsbescheide, Führungszeugnisse
  • Schul- und Hochschulzeugnisse und andere Bildungsnachweise
  • Arbeitszeugnisse, Zertifikate und Qualifikationsnachweise

Allerdings kommt eine bestätigte Übersetzung auch für Firmenkunden in Frage, etwa bei vorlagepflichtigen Dokumenten wie Compliance-Dokumenten z.B. im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Baustatiken und Gewerbeerlaubnissen, aber auch bei Vertragstexten wie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Ausschreibungsunterlagen (z.B. das Lastenheft des Auftraggebers und das Pflichtenheft des Auftragnehmers).

In der Regel können zu bestätigende Papier-Urkunden eingescannt (oder gut lesbar abfotografiert) und vorab per E-Mail zugesandt werden, damit wir Ihnen die Bearbeitungszeit und die Kosten nennen können. Für die Bestätigung müssen Sie uns dann entweder das Original per Post zuschicken oder bei Abholung vor Ort zum Vergleich vorlegen, damit Herr Köbel die Übersetzung „vom Original“ bestätigen kann.

Bei bestätigten Übersetzungen richtet sich Herr Köbel auch bei Privatkunden in der Regel nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungs-Gesetz (JVEG). Die Kosten richten sich nach der tatsächlichen Textmenge der Urkunde, die Herr Köbel dafür auszählen muss:

Beispiel: Madegassisches Abiturzeugnis - eine beglaubigte Übersetzung kostet oft nur 23,80 EUR.

Beispiel:
Schulzeugnis aus Madagaskar

Das Dokument füllt die Seite nur zur Hälfte oder ist in sehr großer Schrift geschrieben, es gibt viele weiße Flächen, z. B. Zeugnisse oder kurze Meldebestätigungen.

Oft fällt für diese Dokumente nur das Mindesthonorar von 20,00€ plus 19% MwSt, also 23,80€.

Beispiel: Französische Geburtsurkunde - eine beglaubigte Übersetzung kostet oft zwischen 60 und 90 EUR.

Beispiel:
Geburtsurkunde aus Frankreich

Das Dokument ist in normaler Schrift geschrieben und füllt etwas mehr als eine halbe Seite. Es gibt eine Reihe von Stempeln, die beschrieben und übersetzt werden müssen.

Diese Dokumente kosten oft zwischen 50,00€ und 75,00€ netto, inkl. 19% MwSt dann 60,00€ bis 90,00€.

Beispiel: Amerikanische Heiratsurkunde - eine beglaubigte Übersetzung kostet oft zwischen 110 und 145 EUR.

Beispiel:
Heiratsurkunde aus den USA

Das Dokument enthält eine ganze Seite dicht beschriebenen Text, zum Beispiel als Tabelle mit viel Kleingedrucktem und zusätzlichen Anmerkungen oder Erklärungen.

Diese Dokumente kosten oft zwischen 90,00€ und 120,00€ netto, inkl. 19% MwSt dann 110,00€ bis 145,00€.

Die genauen Kosten können wir Ihnen erst nennen, wenn Sie uns Ihrer Urkunde vorab per E-Mail schicken (gut lesbares und vollständiges Foto oder Scan) und wir die Inhalte auszählen können.

Hinweis: DeFrEnT ist in erster Linie technischer Übersetzer. Bei hochgradig rechtssprachlichen Texten schlagen wir Ihnen daher von Fall zu Fall vor, auf Rechtsübersetzungen spezialisierte Kollegen aus unserem Netzwerk als Zweitlektor hinzuzuziehen, diese im Rahmen des aktuellen Projekts unterzubeauftragen, oder den Kontakt zu Ihnen zu vermitteln, damit Sie das bestmögliche Ergebnis erhalten. Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. wird Herr Köbel keine Aufträge annehmen, bei denen er eine angemessene Qualität nicht sicherstellen kann.