Im Mai 2016 wurde die neue DIN EN ISO 17100:2016 mit dem Titel Übersetzungsleistungen veröffentlicht, die ihren gleichnamigen Vorgänger DIN EN 15038:2006 und die alte DIN 2345 Übersetzungsaufträge beerbt. Im Juni 2016 hat die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. einen vergünstigten Sonderdruck für ihre Mitglieder herausgebracht, den sich Christopher Köbel von DeFrEnT in Folge einmal aus seiner Praxis-Perspektive ansieht.
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Die Norm ist nicht die Norm?
Weil Preise in unserer Branche seit über 20 Jahren ein Daueraufreger sind, hake ich diesen Punkt zügig und gleich zu Beginn ab: Die Norm, ein dünnes DIN A4-Heftchen von gerade einmal 26 Seiten, kostet regulär ganze 101,00€ zzgl. unverschämten 8,80€ Versand – der limitierte BDÜ Sonderdruck zum Glück nur 45€ brutto und absolut faire 0,00€ Versandkosten. Das Ende vom Lied: Das Gros der Freelancer – und damit die große Mehrheit der Übersetzer – werden sich dreimal überlegen, ob Sie überhaupt einen Blick in den Standard der Branche werfen.
Auch gibt es Stimmen, die die Nützlichkeit der Übersetzungsnorm(en) kritisch bewerten: Der notwendigerweise hohe Abstraktionsgrad sorgt dafür, dass keine klaren Handlungsanweisungen, keine Rezepte in ihnen enthalten sind, die man so ohne weiteres umsetzen könnte. Auch die ISO 17100 wird durch eine Reihe von Buchautoren, Seminaranbietern und internen oder externen QM-Experten erklärt, gefiltert und greifbar gemacht werden müssen, bevor Einzelübersetzer, Übersetzungsbüros und Agenturen konkrete Maßnahmen aus ihr ableiten und umsetzen können. Größere Büros und Agenturen, die bereits Bekanntschaft mit Qualitätsmanagementsystemen haben, werden also eher zu den early adopters gehören – beim Lesen der Norm beschleicht mich ohnehin das Gefühl, dass die Verfasser eher an mit QM vertraute Organisationen als an Individuen gedacht haben. Aber:
Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es 2013 insgesamt 41.000 [2012: 41.000] Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland, davon waren 22.000 [2012: 25.000] selbstständig tätig. […] Die Bundesagentur für Arbeit weist zum 30. Juni 2014 insgesamt 7.341 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in diesen Berufen aus.
Je nachdem, welchen Quotienten man für relevanter hält – 22.000/41.000 oder 1-(7.341/41.000) – kann man behaupten, dass 53,7% bis 82,1% der Sprachmittler selbstständig arbeiten.
Außerdem übernimmt die ISO 17100 die Anforderung der EN 15038, zusätzlich zum Übersetzer zwingend auch einen Lektor in den Übersetzungsprozess einzubinden – das sogenannte „4-Augen-Prinzip“, das auch von allen Berufsverbänden der Sprachmittler als Qualitätskriterium angeführt wird. Meiner Erfahrung nach ist ein Zweitlektor jedoch zumindest bei Solo-Selbstständigen in der Praxis nach wie vor eher die Ausnahme: Einerseits haben nicht alle von uns Kollegen im Adressbuch (pardon, im „Netzwerk“), die in der selben Sprachkombination und mit der selben fachlichen Spezialisierung arbeiten (Voraussetzung für ein sinnvolles Übersetzungslektorat), andererseits sind viele Kunden bei einer ganzen Reihe von Anwendungsfällen nicht bereit, den Extraaufwand an Zeit und Lektoratskosten für den (manchmal erfolgskritischen) Zugewinn an Qualität zu investieren.
Und schließlich ist es zwar nett, den Arbeitsprozess zu dokumentieren und damit hoffentlich zu verbessern – leider garantiert dies noch lange nicht, dass das Arbeitsergebnis ebenfalls besser wird (man denke hier an parallele Kritik an der ISO 9001). Die Entscheidung gegen eine Zertifizierung hängt oft einfach an der Tatsache, dass gerade die im unteren Preisbereich arbeitenden Übersetzer und Übersetzerinnen kaum Zeit für Tätigkeiten haben, die nicht direkt Umsatz schaffen. Die für das QM wesentliche Dokumentationspflicht wird hier als unvergüteter und damit verzichtbarer Aufwand wahrgenommen.
Auf der anderen Seite: Die Norm enthält vieles, was professionell arbeitende Übersetzer im Arbeitsalltag für selbstverständlich halten. Inwiefern die ISO 17100 also doch die „Best Practices“ der Branche kodifiziert, will ich in Folge darstellen.
Struktur und Inhalt der Norm
Nach dem Deckblatt, zwei Seiten nationalem Vorwort, einer Änderungshistorie, Literaturhinweisen und einer Leerseite beginnt auf Seite 5 des Dokuments mit einem weiteren Deckblatt die eigentliche Norm ISO 17100 (wir sind also wieder bei Seite 1 angelangt), die nach einem Inhaltsverzeichnis, einem weiteren Vorwort und einer Einleitung zu den Sprachkonventionen auf Seite 6 den ersten wichtigen Hinweis liefert: Diese Norm gilt ausschließlich für Übersetzungsdienstleistungen, aber nicht für Dolmetschen oder das Nachbearbeiten von Maschinenübersetzungen (PEMT; Post-Editing Machine Translation). Vollzahler haben zu diesem Zeitpunkt übrigens schon 39€ ausgegeben, BDÜ-Mitglieder nur 15,50€ „solange der Vorrat noch reicht“.
Kapitel 2 widmet sich der Definition von Begriffen „zu Übersetzern und Übersetzungsdienstleistungen“ (2.1), „zum Arbeitsablauf beim Übersetzen und zur Übersetzungstechnologie“ (2.2), „zu Sprache und Inhalt“ (2.3), „zu Personen, die an den Übersetzungsdienstleistungen mitwirken“ (2.4) und „zur Prozesssteuerung der Übersetzungsdienstleistung“ (2.5). Damit ist am Ende von Seite 10 zumindest die alte Frage ein für alle Mal geklärt, was den Revisor (den die meisten bisher als „Lektor“ kannten) vom fachlichen Prüfer und beide vom Korrekturleser unterscheidet: Der Erste korrigiert Übersetzungsfehler durch vergleichendes Lesen von „ausgangssprachlichem Inhalt“ und „zielsprachlichem Inhalt“, der Zweite korrigiert sachliche Fehler im Zieltext und der Dritte bügelt die letzten Tippfehler aus. Verpflichtend ist übrigens nur der Einsatz eines Revisors.
Kapitel 3 beschäftigt sich ab Seite 11 mit dem Thema Ressourcen, womit in erster Linie Menschen gemeint sind. Normkonform arbeiten Übersetzer und Übersetzerinnen demnach, wenn sie die Kompetenzen und Qualifikationen aller am Übersetzungsprozess Mitwirkenden prüfen und dokumentieren. Solo-Selbstständige haben ihr Abschlusszeugnis und Zertifikate für alle besuchten Fortbildungen in einer Mappe im Schrank liegen, aber wer von uns lässt sich – so unter Kollegen, man kennt sich doch – die Zeugnisse der anderen zeigen? Und wer hätte die Kompetenz, die Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse einzuschätzen? Nun… Die Bundesaufnahmekommission des BDÜ (Punkt 9 der Aufnahmeordnung) zum Beispiel. Der Verband prüft vor Eintritt in einem zweistufigen Verfahren die Qualifikation seiner Mitglieder, also kann ein simples Häkchen bei „BDÜ-Mitglied?“ in der Kontaktdatenbank schon die Qualifikation nachweisen. Andere Berufsverbände führen zum Teil ähnliche Prüfungen durch.
Die Kompetenz (laut Normdefinition 2.4.9 die Fähigkeit, „beabsichtigte Ergebnisse zu erreichen“) zeigt sich leider oft erst mit der Abgabe der geschuldeten Leistung, unabhängig von allen Zertifikaten dieser Welt – hier wird man vor allem Erfahrungswerte aus der bisherigen Zusammenarbeit, Kundenreferenzen oder Kollegenempfehlungen heranziehen müssen. Die Norm definiert en détail, welche Kompetenzen Übersetzer (3.1.3) besitzen müssen. Revisoren (3.1.5) müssen alle Anforderungen an Übersetzer erfüllen und fachliche Prüfer (3.1.6) einen Hochschulabschluss im relevanten Fachgebiet nachweisen. Lediglich Projektmanager (3.1.7) können sich auch auf einen Volkshochschulkurs oder „Erfahrungen in der Branche“ berufen, da sie lediglich eine unterstützende Rolle ausüben. Dessen ungeachtet sind Freelancer natürlich immer Projektmanager und Übersetzer in Personalunion.
Die Norm fordert auch technische Ressourcen (3.2): Neben verbreiteter Büroausstattung inklusive Schredder ist ein Translation Memory-System mit Terminologieverwaltung Pflicht. Die Kollegen, die vor allem krativ arbeiten, weil ihre Kunden einzigartige, ansprechende und im Zielland kaufanregende Werke verlangen und die deshalb lieber ohne starres TEnT arbeiten, werden daher von der Norm nicht abgebildet.
Ab Kapitel 4 Projektvorbereitung (S.13) wird es spannend. Hier definiert die Norm Mindestanforderungen für die Prüfung (Kann ich das leisten?) und Annahme von Anfragen und das Erstellen von Angeboten (Welche Leistungen zu welchem Preis bis Wann?). Sie fordert außerdem genau das, was gerade junge KollegInnen sich oft zu wenig trauen: Wenn irgendetwas an der Projektspezifikation, am Ausgangstext oder den Hilfsmitteln unklar ist, soll man beim Kunden nachfragen! Wer könnte es besser wissen als er? Was anderes als eine rechtzeitige Nachfrage könnte leichter die Kosten (und die Scham!) einer notwendig gewordenen Nachbesserung vermeiden? An alle, die zu schüchtern oder zu stolz sind:
ISO 17100, Abschnitt 4.5: Beim Kunden Nachhaken ist Standard.
Druckt Euch ein T-Shirt.
Zur Projektvorbereitung gehören laut Norm auch administrative Tätigkeiten (4.6.1; u.a. ein eigener Projektordner mit Auftragsdatei, in der alle relevanten Auftragsdaten, Aufgabenzuweisungen und der aktuelle Projektstatus gespeichert sind) und die technische Vorbereitung (4.6.2; z.B. die Dateien ins CAT-Tool laden und vor Beginn der Arbeit prüfen, ob sie sich problemlos wieder exportieren lassen, TMs und Termbanken anlegen, Arbeitsnotizen aus Referenzmaterialien und Styleguides anfertigen, etc.) des vom Kunden gelieferten Materials.
Kapitel 5 Produktionsprozesse (S.15) dreht sich dann um des Pudels Kern, das Eingemachte, das Herzstück, den Dreh- und Angelpunkt des übersetzerischen Seins. Und ich meine nicht etwa die Kaffeepause oder den kurzen Augenblick, in dem man sich 3½ Stunden mit Social Media beschäftigt hat. Die Norm betont an dieser Stelle immer wieder, wie wichtig für den Projektmanager die Dokumentation jeder Entscheidung („Wer macht das? Ach, da war ja was: Selbstständig heißt selbst und ständig.“), jeden Schrittes („Ich hab’s am folgenden Tag nochmal ausgedruckt gelesen… 2 Tippfehler weniger.“) und jeder Vereinbarung („Ja, das Projekt kostet so viel wie im Angebot steht.“) ist.
Für die Übersetzung selbst enthält die Norm weniger Vorgaben als für das Projektmanagement, aber alle wichtigen – und hoffentlich selbstverständlichen – Kriterien sind dabei, von der Einhaltung der fach- und kundenspezifischen Terminologie und dem passenden Schreibstil über die Richtigkeit in inhaltlicher, sprachlicher und optisch-gestalterischer Hinsicht („layoutischer“ gibt es als Wort leider nicht) unter Beachtung der Zielgruppe und des Zwecks der Übersetzung bis hin zur Beachtung regionaler Besonderheiten (der „Locale“) der Zielregion und dort geltender Normen und Standards. Auch die Kontrolle (5.3.2) als „umfassende eigene Überprüfung“ seines Werks ist Teil der Pflichten des Übersetzers. Also all das, was man im Studium zum Übersetzen gelernt hat.
In Abschnitt 5.3.3 kommt dann die in der Praxis häufig ausgelassene Revision als Pflichtbaustein ins Spiel. „Der Revisor, der eine andere Person als der Übersetzer sein muss“ (aber genauso qualifiziert und kompetent) muss den Zieltext vergleichend mit dem Original gegenlesen und soll die Übersetzung auf Fehler, Probleme und die „Zweckentsprechung“ prüfen. Er darf Fundstellen entweder selbst korrigieren oder zur Korrektur an den Übersetzer zurück überweisen. Dieser Korrekturkreislauf soll so lange zwischen Übersetzer und Revisor hin- und herlaufen, „bis der Revisor und der [Übersetzungsanbieter] zufrieden sind.“ Eine nachfolgende fachliche Prüfung (5.3.4) z.B. durch einen Ingenieur im Zielland und ein Korrektorat (5.3.5) um letzte Fehlerchen zu eliminieren sind optional und müssen nur ausgeführt werden, sofern diese Zusatzleistungen in der Vereinbarung mit dem Kunden enthalten sind. Danach gibt der Projektmanager die Übersetzung frei und sendet sie dem Kunden.
Zum Schluss widmet sich Kapitel 6 der Projektnachbereitung. Darunter versteht die Norm ein verpflichtendes System, um Feedback zur Kundenzufriedenheit einzuholen und auszuwerten, sowie einen Prozess, um vom Kunden gewünschte Änderungen oder von ihm entdeckte Fehler einzupflegen. Auch hier dürfte es in der Praxis oft vorkommen, dass Übersetzer sich nach § 634 ff. BGB zum Thema Mängelrügen bei Werkverträgen richten: Wenn der Kunde von sich aus nichts bemängelt, war er mit der Leistung wohl zufrieden und hat das Werk abgenommen und darf es umgehend bezahlen (§ 640 f. BGB).
Viele von uns fragen aber tatsächlich nach, ob unsere Kunden mit der Leistung zufrieden waren. Dies ist mehr als blos fishing for compliments: umsetzbare Verbesserungsvorschläge sind absolut essentiell für die Verbesserung der Qualität und lobende Worte, die man veröffentlichen darf, sind ein Marketing-Goldschatz.
Das ein Projekt ganz zum Schluss abgeschlossen und archiviert wird, versteht sich für die meisten von uns ebenfalls von selbst.
Und das war sie auch schon, die DIN EN ISO 17100. Die letzten 7 Seiten beinhalten die „informativen Anhänge“ : ein Flowchart des normkonformen Übersetzungsprozesses (A), eine Auflistung sinnvoller Projektspezifikationen (B), eine Übersicht relevanter Informationen, die in ein Projektdatenblatt einfließen sollten (C), eine Übersicht aller wichtigen Schritte bei der Projektvorbereitung (D), eine Übersicht verfügbarer Übersetzungstechnologien (E) und eine Auflistung zusätzlich zu Übersetzungen verkaufbarer Mehrwertdienstleistungen (F) sowie ein Literaturverzeichnis weiterer auf Übersetzungsdienstleistungen anwendbarer Normen.
Gerade diese Übersichten verdeutlichen einige der in der Norm abstrakt gehaltenen Anforderungen und stellen wertvolle Ersthilfen für die Erarbeitung und Etablierung qualitätsfördernder Arbeitsprozesse dar – allein die Einbeziehung von Annex B könnte die Angebotserstellung einiger Kollegen deutlich eindeutiger und rechtssicherer machen.
Fazit
War die Norm den Kauf wert? Aus meiner Perspektive als Solo-Selbständiger bin ich mir noch nicht sicher. Die Norm enthält viele scheinbare Selbstverständlichkeiten, was die Auftragsabwicklung und die übersetzerische Arbeit angeht, wodurch sie stellenweise verzichtbar wirkt. Auf der anderen Seite ist es gut, ab und zu daran erinnert zu werden, warum man Dinge so tut, wie man sie tut und obendrein eine „offizielle“ Bestätigung zu erhalten, dass dies die richtige Vorgehensweise ist. Und letztlich ist selbst der volle Preis des „Heftchens“ innerhalb von 1-1½ Stunden erarbeitet und wirkt als Betriebsausgabe gewinnmindernd – und ich habe immer zu wenig Betriebsausgaben. 😉
Allerdings weicht die Norm durch obligatorische Anforderungen von meiner Lebenswirklichkeit ab, insbesondere was den Overhead zusätzlicher Dokumentation (als ob ich nicht auch ohne Zettel wüßte, was ich vorgestern gemacht habe) und die Notwendigkeit eines Revisors/Lektors angeht (für den die Mehrzahl meiner Kunden aktuell für ihre Use Cases keine Notwendigkeit und zudem preislich keinen Spielraum sehen). Eine Zertifizierung kommt für DeFrEnT also vorerst nicht in Frage.
Eine verbesserte Orientierung an der DIN EN ISO 17100 hingegen wird im zweiten Halbjahr 2016 Ziel von DeFrEnT sein. Dies betrifft vor allem die Optimierung meines Prozesses zur Eingangsprüfung von Anfragen und einer verbesserten Angebotserstellung (d.h. auch die Standardregelungen meiner AGB werden zusammen mit meiner Anwältin nochmal unter die Lupe genommen) sowie das Knüpfen weiterer Kollegenbeziehungen, um für interessierte Kunden eben doch einen Revisor an der Hand zu haben.
Für Übersetzungsbüros und Agenturen dürfte die Norm mit ihrem starken Fokus auf eine durchgehende Dokumentation und das detaillierte Management des Übersetzungsprozesses allerdings eine weitaus größere Wichtigkeit besitzen, damit die linke Hand weiß, was die rechte tut: Es handelt sich um Translation Service Provider, bei denen das Projektmanagement und die Erbringung der Übersetzungsleistung in der Regel getrennt sind und die mit einer mehr oder weniger starken Fluktuation ihrer Projektmanager- und Übersetzerpools zurecht kommen müssen. Obendrein wird eine Revision (ein Übersetzungslektorat) quasi unverzichtbar, sobald Übersetzungen auf mehrere Kollegen aufgesplittet werden, denn dann müssen die unterschiedlichen Schreibstile der ÜbersetzerInnen im Nachhinein konsolidiert und „geglättet“ werden, was sicherlich zum Pflichtcharakter in der Norm beigetragen hat.
Abschließend kann ich sagen: Dieser Artikel gibt lediglich meine persönliche Sicht auf die neue DIN EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen wieder, vier Tage, nachdem ich sie im Briefkasten hatte. Ich freue mich daher auf Eure Kommentare, insbesondere von Kollegen und Kolleginnen, denen die neue Norm ebenfalls vorliegt – und gerne auch aus der sicherlich völlig anderen Perspektive der Kollegen, die in Büros und Agenturen oder in internen Übersetzungsabteilungen arbeiten!
Full Disclosure: Im März 2016 bin ich für 2 Jahre zum Vorstandsmitglied des BDÜ Landesverbandes Hessen e.V. gewählt worden und dort für die Ressorts Öffentlichkeitsarbeit, Website und Hessen-Info (Mitgliederzeitschrift) zuständig. Diese Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, genauso wie jedes BDÜ-Fähnchen-Geschwenke von meiner Seite. Ich schreibe hier allerdings als Unternehmer, der seit 2011 als freier Übersetzer tätig ist. Daher gibt keine der obigen Aussagen die Meinung des BDÜ wieder.
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