DSGVO • RGPD • GDPR : DeFrEnTs deutsch-französisch-englische Terminologie des EU-Datenschutzes

DSGVO • RGPD • GDPR : DeFrEnTs deutsch-französisch-englische Terminologie des EU-Datenschutzes

Im Verlauf der letzten zwei Monate habe ich eine ganze Reihe von Datenschutzerklärungen übersetzt und der Fluss solcher Aufträge reißt auch gut einen Monat nach dem Stichtag zum 25. Mai 2018 noch nicht ab. Daher habe ich in einem ersten Schritt den gemeinfreien EU-Gesetzestext in den Fassungen der deutschen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des französischen Règlement général sur la protection des données (RGPD) und der englischen General Data Protection Regulation (GDPR) mit dem Open Source-Tool LFAligner aligniert und stelle sie Kollegen hier im Translation Memory eXchange-Format (.tmx) zur Verfügung. In einem zweiten Schritt habe ich mit den freien Konkordanz- und Terminologieextraktions-Tools AntConc und TermSuite aus den Korpora die verwendete Terminologie im TermBase eXchange-Format (.tbx) und MultiTerm-Datenbank (.sdltb) extrahiert.

Die Unsicherheit über die neue EU-Verordnung – die man sich beim europäischen Portal EURLEX als Paralleltext zum Beispiel in Deutsch, Französisch und Englisch im Vergleich ansehen kann – führt aktuell zu einem breiten Spektrum von kurzen und sehr langen Datenschutzerklärungen, die mal mit und mal ohne die Unterstützung eines versierten Datenschutzbeauftragten entstanden sind und die DSGVO mehr oder weniger gekonnt umsetzen (z.B. das Opt-Out von bisherigen Newsletter-Lesern fordern, obwohl die DSGVO ein Opt-In fordert). Bis die ersten Gerichtsurteile bekanntgegeben werden, führt dies in den meisten Fällen dazu, dass Textabschnitte 1:1 aus der Verordnung übernommen werden. Die Wiederholung von Gesetzestexten ist allerdings eher im amerikanisch-englischen « Common Law » üblich, denn die Rechtsprechung neigt dort dazu, nur explizit in einem Vertrag genannte Sachverhalte und Abreden zu berücksichtigen – in Deutschland und Frankreich hingegen mutet dies für juristisch versierte Leser eher befremdlich an, denn im « Civil Law » würde man sich mit einem kurzen Verweis auf den relevanten Paragrafen begnügen, da das Gesetz ohnehin anzuwenden ist und gegensätzliche Vereinbarungen nur dort greifen, wo der Gesetzgeber sie erlaubt.

Man kann natürlich behaupten, dass mit der weitschweifigen Wiederholung dem in Art. 12 Abs. 1 DSGVO genannten Erfordernis genüge getan wird, dass die Informationen den betroffenen Personen « in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache » zugänglich gemacht werden soll, denn ein Leser muss dann nicht in den Gesetzestext sehen, sondern findet alle notwendigen Informationen in der Datenschutzerklärung selbst. Dass dadurch Textungetüme entstehen, die im Normalfall kein Website-Benutzer oder Kunde zu lesen gewillt ist, steht auf einem anderen Blatt und wird – so mein Eindruck – von großen Internetunternehmen zum Teil aktiv dazu genutzt, sich durch das Abnicken dieser Erklärungen weitgehende Rechte einräumen zu lassen.

Uns Übersetzern erleichtert eine gesetzesnahe Formulierung hingegen die Arbeit, wenn wir mit einem CAT-Tool arbeiten. Ich selbst verwende neben dem Platzhirsch SDL Trados Studio 2017 gerne auch das OpenSource-Tool OmegaT. Dann kann man die Gesetzestexte als Übersetzungsspeicher (Translation Memory) einbinden und dank einer Termdatenbank (Termbase) auf die gesetzliche Terminologie zugreifen. Der geübte DSGVO-Übersetzer weiß natürlich auch so, dass der « Verantwortliche » für den Datenschutz im Englischen keineswegs eine « responsible party », sondern ein « (data) controller » ist. Allerdings ist auch mit der im Gesetz verwendeten Terminologie manchmal Vorsicht geboten: Die von der EU bereitgestellten Gesetztestexte sind ja selbst Übersetzungen und nicht immer vollständig gelungen, bzw. merkt man beim Lesen anhand wechselnder Termini, dass ein bestimmter Abschnitt des Textes nun von einem anderen Übersetzer stammt. Man kennt dies auch von zahlreichen ISO- und EN-Normen: Manchmal wird ein eigentlich unüblicher Begriff zum vorgeschriebenen Terminus, weil die beteiligten Übersetzer und Revisoren unter einem zu engen Zeitdruck liefern mussten oder weil sie schlicht keine Muttersprachler waren. Da hilft dann alles nichts mehr: Gesetz ist Gesetz.

In diesem Sinne stelle ich die alignierten Paralleltexte und die Terminologie hier unter CC-BY-SA 3.0 DE-Lizenz ohne jede Garantie für die Richtigkeit,Vollständigkeit oder Aktualität kostenlos bereit. Wenn jemand Fehler findet, darf er mich gerne darauf hinweisen, dann werde ich versuchen, die hier angebotenen Dateien möglichst bald zu aktualisieren. Bezahlte Arbeit geht natürlich vor.

A word to my international visitors: I am offering TMX translation memories and a corresponding termbase in TBX and SDLTB formats for free, but without any guarantee as to their correctness or completeness or currentness. Use at your own risk and responsibility! I will be glad to hear back from you for corrections and additions. If you want to redistribute these files, please name me as their author and pass them on free of charge under a license compatible with the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 license. EU legal texts are public domain anyways, but the database is under said CC license. Thank you!

Un mot à mes chers visiteurs francophones : Je vous offre ces mémoires de traduction en format TMX et leur base de données des termes correspondante en formats TBX et SDLTB gratuitement, mais sans aucune garantie de leur intégralité, exactitude ou actualité. Vous les utilisez donc à votre propre risque et sous votre responsabilité ! Je serais heureux de recevoir vos corrections et vos additions. Si vous voulez redistribuer ces fichiers, veuillez me nommer comme leur auteur et les distribuer gratuitement sous une license compatible avec la license Creative Commons Attribution-Partage dans les mêmes conditions 3.0. Les textes publiés par l’UE font partie du domaine public, mais les bases de données sont publiés sous la license CC. Merci!

Mit den besten Wünschen für eine reibungslose DSGVO-Umstellung, Ihr
Christopher Köbel

P.S.: LinguaGreca hat in ihrem Blog im März mehrere Alternativen für die Termextraktion untersucht, davon fand ich TermSuite so interessant, dass ich es gleich an diesem Projekt ausprobiert habe. Danke für den Tipp!

Christopher Köbel (Portrait)
Christopher Köbel

Inhaber von DeFrEnT Christopher Köbel. Fachübersetzer für Deutsch, Französisch und Englisch für die Branchen IT, Web, Maschinen- und Anlagenbau, Kunststoffe, Industrie 4.0. Allgemein ermächtigter Übersetzer für Französisch und Englisch. Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

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